Geschrieben von Christian Bergmann Aber ich gehe davon aus, dass der Begriff "bedeutende Sachwerte" im deutschen Rechtssystem einheitlich geregelt ist. Und wenn diese im Verkehrsrecht (oder hier StGB) 1.000 EUR sind, dann in anderen Bereichen auch? Oder, als ernsthafte Frage gestellt, gilt das nicht für alle Bereiche? Ich kenne aus meinem recht vorschriftslastigen Job unbestimmte Rechtsbegriffe, die in ein und der selben Rechtsnorm mehrmals gleichlautend vorkommen, und doch jeweils unterschiedlich durch die Rechtssprechung unterfüttert sind. Deutschland eben...
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de
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