Geschrieben von Heiko Kriecheldein genanntes Urteil hatte ich auch soeben gelesen, es ist nur leider so, dass es hier in diesem Fall nicht greift, da es sich in einem anderen Zusammenhang befindet. Allein zu erkennen durch die genannten Paragraphen und ferner durch die Entstehung/Grund des Urteils.
Es hat zumindest eher was mit Verkehrsrecht zu tun. Aber ich gehe davon aus, dass der Begriff "bedeutende Sachwerte" im deutschen Rechtssystem einheitlich geregelt ist. Und wenn diese im Verkehrsrecht (oder hier StGB) 1.000 EUR sind, dann in anderen Bereichen auch? Oder, als ernsthafte Frage gestellt, gilt das nicht für alle Bereiche?
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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