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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beförderungen zum ersten Hauptfeuerwehrmann/-frau | 78 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 443241 | ||
Datum | 28.11.2007 14:51 MSG-Nr: [ 443241 ] | 25100 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Glauer Verstoß gegen eine VO . Da muß/sollte dann die "Aufsicht" eingreifen. Und wie soll sie das machen (ohne sich dabei selbst der Lächerlichkeit vor aller Welt preiszugeben)? Das ist ja gerade der Witz bei diesen ganzen tollen Verordnungen. Solange die Gemeinde das Zeug selbst bezahlt können sie beschaffen was sie wollen. Wenn ein Land eine bestimmte Kleidung vorschriebt, dann soll es diese und genau diese auch zu 100% finanzieren und den Gemeinden kostenlos zur Verfügung stellen. Geschrieben von Thomas Glauer Das wäre mit sicherheit sehr vielen lieber. Aber: Wir haben ja eine VO. Und? s.o. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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