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RubrikKommunikationstechnik zurück
Themaachtstellige Funkrufnamen wirklich notwendig?155 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.443233
Datum28.11.2007 14:16      MSG-Nr: [ 443233 ]215594 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Funkmeldeordnung ILS Schwerin

  • Geschrieben von Christian Fischerz.B. bei unserer Gegend hier Florian z.B. Wernau 44, Florian Plochingen 44
    Wenn es mehrere Fahrzeuge des selben Typs bei der Whr gibt dann z.B. Florian Wendlingen 45/1, Florian Wendlingen 45/2
    Und wenn ein Ort mehrere Abteilungen hat dann eben Florian Kirchheim 1/44, Florian Kirchheim 2/23, Florian Kirchheim 5/42.
    Und wenn eine der Abteilungen mehrere Fahrzeuge des selben Typs hat dann eben Florian Firchheim 1/45/1 und Florian Kirchheim 1/45/2 .

    Mal so eine Frage: Wie sieht es denn aus, wenn zum Beispiel ein GW-Mess in der Ortswehr, aber auch in dem GSG-Zug eines Landkreises eingebunden ist? Ändert sich dann der Funkrufname von zum Beispiel Florian Musterstadt xx/1 in Florian Musterkreis 1/xx wenn das Fahrzeug als Teil des GSG-Zuges unterwegs ist?

    Ich vermute mal, dass die im Raster bleiben und nicht ändern, oder?


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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