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Niedersachsen
RubrikKommunikationstechnik zurück
Themaachtstellige Funkrufnamen wirklich notwendig?155 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.443153
Datum28.11.2007 11:06      MSG-Nr: [ 443153 ]216229 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Funkmeldeordnung ILS Schwerin

  • Geschrieben von Johannes KrauseDas ist so leider nicht ganz richtig. Niedersachsen unterschiedet nicht zwischen beispielsweise TSF, TSF-W, LF10,.... Tanklöschfahrzeuge bekommen eine XX-1X, Löschfahrzeuge eine XX-2X und so weiter. Die vierte Stelle ist bereits die laufende Nummer in der Wache.
    Ist so auch nicht richtig. Im Landkreis Grafschaft Bentheim gibt es die "sprechenden" Funkrufnamen. So weiß ich zum Beispiel, dass die Kennung Florian xx/13 eine TLF 16/24 Tr. ist. Und wenn sich jemand mit Florian Bentheim xx/20 meldet, ein LF 16/12 kommt. Das im vorletzten Feuerwehr-Magazin vorgestellt HLF 20/16 der OF Nordhorn hat zum Beispiel Florian Bentheim 20/26.

    Schwierig wird es bei zwei gleichen Fahrzeug am Standort. Früher war es so, dass ein erstes LF die xx/20 hatte. Hätten wir neben unserem LF 16/12 dann noch einen LF 10/6 wären das einmal der Florian Bentheim 17/20 und 17/21. Kann so erst mal keiner was mit anfangen. Aktuell wären das dann der Florian Bentheim 17/20 (LF 16/12) und der 17/24 (LF 10/6). Also es ist in Niedersachsen schon möglich.

    Jetzt kommt noch das aber. Bisher wurden die Kennziffern recht wenig kommunizeirt. Inwieweit das überhaupt kreisübergreifend im Land Nds. ist, weiß ich nicht. NRW wird höchsten über das "Florian Bentheim" erkennen, das ein Horde Niedersachsen ins das Land einfällt. Von daher wieder die übliche Insellösung.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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