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RubrikKommunikationstechnik zurück
Themaachtstellige Funkrufnamen wirklich notwendig?155 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen443133
Datum28.11.2007 09:48      MSG-Nr: [ 443133 ]216529 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Funkmeldeordnung ILS Schwerin

  • Geschrieben von Ulrich Cimolino
    Versuch einfach mal, Dich mit dem System in Niedersachsen oder Bayern zu unterhalten - oder in NRW...
    Das Niedersächssiche System ist doch nicht so unpraktisch, oder doch?!

    Wenn ich das mal so betrachte, wird das Funkrufnamenkonzept doch eingehalten....
    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    Es gibt ein Raster, das wurde nach 1975 als "bundeseinheitliches Funkrufnamenkonzept" beschlossen.
    Daran halten sich nur immer weniger, auch wenns nach wie vor ungeschlagen ist.

    Organisationskennwort - Standort xx [Wachnummer] / xx [taktische Fahrzeugkennung] / xx [Zahl gleicher Fahrzeuge]

    so z.B. "Florian Rotenburg 75-16"
    Org.-Kennwort Florian Rotenburg
    Standort: 75
    Fhzg.-Kennung: 16

    Die 1 oder 10 für die Anzahl des gleichen Fahrzeugtyps läßt man (wie im Thread von einigen angesprochen) weg, weil vielerorts ein Fahrzeug nur einmal vorkommt.
    Und wenn es doch mehrfach vorhanden ist, werden aus "11-16-1" und "11-16-2" einfach die "11-16" und "11-17" und fertig.


    Gruß
    Lars

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