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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Beförderungen zum ersten Hauptfeuerwehrmann/-frau | 78 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 443098 | |||
Datum | 28.11.2007 00:39 MSG-Nr: [ 443098 ] | 25113 x gelesen | |||
Geschrieben von Philip Krause Es gibt auch FFen, bei denen jeder Dienst grundsätzlich mit dem Antreten der Wehr in Ausgehuniform beginnt. Danach wird sich dann umgezogen. Ist das dann auch wirklich ein Antreten in Uniform oder nur eine mehr oder weniger geordnete Ansammlung von Menschen die ähnliche Klamotten tragen? Im ersten Fall könnte man ja womöglich behaupten, daß die äußere Ordnung offener Ausdruck einer entsprechenden inneren Ordnung ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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