News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eingliederung der Schnuppergruppe in Feuerwehrförderverein | 15 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 442876 | ||
Datum | 27.11.2007 08:25 MSG-Nr: [ 442876 ] | 7199 x gelesen | ||
Hallo, bei uns ist das Eintrittsalter in die JF lt. Gesetz 12 Jahre. Damit wir auch jüngere Mitglieder aufnehmen können, haben wir die Satzung des Vereins geändert und eine "Schnupperfeuerwehr" gegründet. Versichert sind diese Mitglieder wie alle anderen über eine Sonderversicherung der Gemeinde, die für alle Feuerwehrvereine von der Gemeinde bei der Versicherungskammer Bayern abgeschlossen wurde. Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert) Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|