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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eingliederung der Schnuppergruppe in Feuerwehrförderverein | 15 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 442858 | ||
Datum | 27.11.2007 00:56 MSG-Nr: [ 442858 ] | 7193 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Silke Lindenthal Aufgrund des Alters der Kinder ist es per Gesetz nicht möglich, die Schnuppergruppe in die Feuerwehr zu integrieren. Warum nicht? M.W. hat Sachsen kein Mindestalter für den Eintritt in die Jugendfeuerwehr. Geschrieben von Silke Lindenthal Kann aber der Feuerwehrförderverein die Schnuppergruppe unter seine Fittiche nehmen (Vereinbarkeit mit der Satzung?) Wenn der Förderverein das will kann er ggf. seine Satzung dahingehend ändern. Wo ist das Problem? Geschrieben von Silke Lindenthal könnte die Schnuppergruppe damit auch in den Genuß der gesetzlichen Unfallversicherung kommen? Wenn die Kids Angehörige der Jugendfeuerwehr sind: ja. Wenn sie nur Angehörige des Feuerwehrfördervereins sind: nein. Geschrieben von Silke Lindenthal Sind die Betreuerinnen der Schnuppergruppe, sofern sie Vereinsmitglied im Förderverein sind, über den Verein abgesichert? Das kann dir nur der Verein sagen. Zum Thema Bambini-Feuerwehr ist die Infobroschüre Jugendfeuerwehr in Thüringen, Kapitel "Jugendfeuerwehr ab sechs - was ist zu beachten?" der FUK Mitte lesenswert. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | ||||
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