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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEingliederung der Schnuppergruppe in Feuerwehrförderverein15 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen442849
Datum26.11.2007 23:44      MSG-Nr: [ 442849 ]7148 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Ralf EberhardtWenn die Schnuppergruppe in die Satzung aufgenommen wird, dann kann sie als Jugendgruppe des Vereins laufen.

das Problem ist in Hessen geklärt. Mit Sitzung vom 14.11. wurde das HBKG geändert und die "Kindergruppen" für Kinder von 6 - 10 Jahren sind nun im HBKG verankert.
Die Beschlußempfehlung wurde ausgesprochen und wird dann wohl im nächsten Staatsanzeiger "angezeigt"...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

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