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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mal wieder ein wichtiger Funktionsträger.. | 18 Beiträge | ||
Autor | Bast8ian8 M.8, Andernach / Rheinland Pfalz | 442787 | ||
Datum | 26.11.2007 17:07 MSG-Nr: [ 442787 ] | 6210 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Rolapp Aber ob man den nun unbedingt kenntlich machen muss.. Ich kann mir das irgendwie schwer vorstellen, dass ein Kamerad im Einatz unbedingt den Sicherheitsbeauftragten finden muss..;) Denke schon das dieser kenntlich gemacht werden muss. Er ist der einzige neben dem Einsatzleiter der bei grobfahrlässigen Sicherheitsverstößen Veranlassen darf die Arbeiten einzustellen.! Somit ist es als Einsatzkraft doch wichtig wen ich vor mir hab. Einsatzführungsystem damit steht und fällt jeder Einsatz... ;) mehr oder weniger meistens wird er egal wie auch immer gemeistert aber je strukturierter desto einfacher ;) Basti | ||||
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