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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beförderungen zum ersten Hauptfeuerwehrmann/-frau | 78 Beiträge | ||
Autor | Marc8o K8., Hannover / Niedersachsen | 442659 | ||
Datum | 25.11.2007 22:26 MSG-Nr: [ 442659 ] | 25193 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Kai Probst Z.B. kannst Du bei einer Feuerwehr mit Grundausstattung nur einen gewählten Gruppenführer haben. Naja, eine Ortswehr mit Grundausstattung kann durchaus auch mehr haben. Wenn man in der Wehr mehr als 22 FM (SB) hat, braucht man nur §3 Abs. 6 und 7 der MinStärkeVO anwenden, und man hat durchaus zusätzliche Planstellen für Gruppenführer. MkG Marco | ||||
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