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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eintritt bei voraussehbarem Wegzug/ zeitlich begrenzter Verfügbarkeit? | 15 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü. | 442299 | ||
Datum | 24.11.2007 13:15 MSG-Nr: [ 442299 ] | 5850 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp Angenommen, jemand möchte eure Wehr verstärken, es ist jedoch bereits absehbar, bis wann er bei euch zur Verfügung steht (er wohnt wegen z.B. Ausbildung oder Studium nur vorrübergehend an eurem Ort, er baut bereits woanders etc). Ich möchte da als weiteres Beispiel die FW Kehl nennen. In Kehl befindet sich eine der beiden Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung in Ba-Wü, wo sich die gD Anwärter für zwei Jahre (zu meiner Studienzeit noch am Stück, inzwischen mit einem Jahr Unterbrechung) einfinden. Zu meiner Studienzeit waren wir aus zwei Jahrgängen 5 studierende Feuerwehranghörige die dort "befristet" am Übungs- und Einsatzdienst teilgenommen haben. Aufgrund "fortgeschrittenen" Lebensalter waren die Lehrgänge AGT, TF oder wie bei mir der GF schon vorhanden. Die Studenten sind da gern gesehene Gäste. Bei meiner Heimatwehr ist im Sommer eine Kollegin aus einer anderen FW im Landkreis KA eingetreten da sie bei uns im Klinikum die nächsten 2-3 Jahre eine Ausbildung macht und das dortige Wohnheim bezogen hat. Ausbildungsstand TM2. Wenn sich andeutet, in welcher Kommune/Wehr er danach tätig wird (werden könnte...), würdet ihr Ausstattung/Ausbildung mit dieser Wehr absprechen (finanziell gesehen)? Von den Kehler Kollegen wurde ich damal angefragt, ob ich den LFS-Lehrgang "Bootsführer" für Binnengewässer machen will, obwohl mir der Lehrgang in meiner Heimatwehr auf den Höhen des Nordschwarzwalds nichts genutzt hätte ;-). Aber in Kehl war eben der Bedarf da. War dann leider aufgrund meiner Wochenendpendelei von mir nicht umzusetzen. Gut, hätte für die Stadt Kehl keine Kostenerstattung für den Lehrgang gegeben da das Land Ba-Wü als mein damaliger Arbeitgeber für die Ausbildung keinen Kostenersatz gefordert hätte. Für die Lehrgänge bei uns auf Kreisebene sehe ich jetzt keine Probleme einen "befristeten Kollegen" hinzuschicken da hier keine Lohnausfallkosten auftreten (Lehrgang abends und am WE). Für die "Kostenintensiven" an der LFS kann ich nicht sagen ob das gemacht werden würde. Gruß aus dem Nordschwarzwald Holger | ||||
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