alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEintritt bei voraussehbarem Wegzug/ zeitlich begrenzter Verfügbarkeit?15 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen442266
Datum23.11.2007 23:33      MSG-Nr: [ 442266 ]5865 x gelesen

Hallo Sebastian,

kommt immer auf den Einzelfall an.

Du hast schon einige Kriterien selber genannt. Sicherlich macht es bei Sinn, jemand mit einer vorhandenen Feuerwehrausbildung auch für nur kurze Zeit aufzunehmen.
Ist die Ausbildung noch zu absolvieren und es ist absehbar, dass der Kollege in Ort X zieht, würde ich frühzeitig das Gespräch suchen, und klären, ob und was von der Ausbildung dort anerkannt/fortgesetzt werden kann.

Kosten für die Grundausbildung sind ja eher zu vernachlässigen. Bei Lehrgängen, die Präsenz an der Einrichtung auch unter der Woche erfordern, ist die Sache vielleicht anders zu sehen. Kommt aber auch hier wieder auf den Einzelfall an.

Pauschal ausschließen würde ich deshalb niemand.

Was die persönliche Ausrüstung angeht: Ich habe es schon erlebt, dass jemand aus Gemeinde A in Gemeinde B gezogen ist, seine neuwertige persönliche Ausrüstung komplett mitgenommen hat und die Kleiderkammer von B dann an die Kammer von A die Ausrüstungsteile in ungebrauchter Version geschickt hat.

Sowas lässt sich u.U. auch auf dem kleinen Dienstweg regeln. Sind die Teile der persönlichen Ausrüstung arg unterschiedlich, geht's natürlich nicht.


Viele Grüße

Micha



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.100


Eintritt bei voraussehbarem Wegzug/ zeitlich begrenzter Verfügbarkeit? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt