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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Weiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung: Mainzer Feuerwehrleute klagen | 47 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 442258 | ||
Datum | 23.11.2007 22:36 MSG-Nr: [ 442258 ] | 19117 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Nein. Genau DAS kann man als Beamter zu Fragen wie der Arbeitszeit eigentlich eben NICHT. Und genau an diesem Punkt wird ja gerade so heftig gestritten, ob es Opt-Out im Beamtenrecht überhaupt geben kann. Hallo, darüber wird gestritten, ist aber auch unglaublich, wieviel unterschiedliche Rechtsauffassungen und praktizierte Lösungen es zwischenzeitlich gibt. Nicht vergessen sollte man auch die einvernehmlichen Lösungen auf örtlicher Ebene (egal ob nun juristisch korrekt und zulässig oder nicht), wo Arbeitgeber, Gewerkschaften und Personalrat Bedingungen ausgehandelt haben mit denen alle Beteiligten zufrieden sind und alle hoffen, dass nicht irgendwelche Urteile diese Allianzen antasten........ Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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