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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaWeiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung: Mainzer Feuerwehrleute klagen47 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg442258
Datum23.11.2007 22:36      MSG-Nr: [ 442258 ]19117 x gelesen

Geschrieben von Andreas BräutigamNein. Genau DAS kann man als Beamter zu Fragen wie der Arbeitszeit eigentlich eben NICHT. Und genau an diesem Punkt wird ja gerade so heftig gestritten, ob es Opt-Out im Beamtenrecht überhaupt geben kann.

Hallo,

darüber wird gestritten, ist aber auch unglaublich, wieviel unterschiedliche Rechtsauffassungen und praktizierte Lösungen es zwischenzeitlich gibt.

Nicht vergessen sollte man auch die einvernehmlichen Lösungen auf örtlicher Ebene (egal ob nun juristisch korrekt und zulässig oder nicht), wo Arbeitgeber, Gewerkschaften und Personalrat Bedingungen ausgehandelt haben mit denen alle Beteiligten zufrieden sind und alle hoffen, dass nicht irgendwelche Urteile diese Allianzen antasten........

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info



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