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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Weiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung: Mainzer Feuerwehrleute klagen | 47 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 442022 | ||
Datum | 22.11.2007 18:14 MSG-Nr: [ 442022 ] | 19335 x gelesen | ||
Hallo, "Nach Auffassung der Beamten verstoße die Mehrarbeit gegen europäische Richtlinien, wonach die Arbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt oder eben ein Freizeit- oder finanzieller Ausgleich gewährt werden müsse. Wann die Klagen verhandelt werden, steht noch nicht fest." Interessante Auffassung, ich hab in noch keiner EU-RL was zum "finanziellen Ausgleich" gefunden... Stimmt das mit der Begründung in Mainz so - oder ist das eine Presse-Ente? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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