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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzberichte - Inhalt und rechtliche Grundlagen | 14 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Holzgerlingen / Baden-Württemberg | 441930 | ||
Datum | 22.11.2007 11:37 MSG-Nr: [ 441930 ] | 6351 x gelesen | ||
Hallo Christian, zuerst kann man sagen, dass der GMV ungemein weiterhilft. Was würdest du denn selbst nicht oder ungern lesen wollen, wenn es bei dir gebrannt hat? Vermutungen gehören ebensowenig in einen Einsatzbericht wie alles, was sehr ins Persönliche geht. "Es hat in der XY Straße gebrannt, die Einsatzkräfte mussten sich erst mühsam den Weg durch die Messi-Wohnung bahnen.." oder "Im Heizraum brannten Kartonagen, andere Gründe außer Brandstiftung sind sehr unwahrscheinlich." Was muss in einem Einsatzbericht stehen.. Hmm.. - Datum, Uhrzeit - Eingesetzte Kräfte - Dauer - Grober Sachverhalt - Was hat die Feuerwehr denn geleistet? - Name des Verfassers Was kann er enthalten: - Sehr gut ausgesuchte Fotos, auf der die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben und Firmengeheimnisse nicht zu sehen sind. (Auf Privateigentum aufgenommene Fotos sind fast prinzipiell tabu!) Gesetzliche Grundlagen: -Grundgesetz und einige Weitere, die ich allerdings nicht genau benennen kann... Unter http://www.feuerwehr-holzgerlingen.de kannst du meine Einsatzberichte und einige Fotos finden. | ||||
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