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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Probejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr) | 26 Beiträge | ||
Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 441926 | ||
Datum | 22.11.2007 11:34 MSG-Nr: [ 441926 ] | 10360 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Henning Koch Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das? Ganz einfach. Aufgrund der LVO von 1980, die im Februar 2002 durch die aktuelle abgelöst wurde. In der alten LVO gab es das Probejahr, dafür gab es den DG Feuerwehrmann-Anwärter. Warum es den heute, ohne das Probejahr, noch gibt ist mir nicht ganz klar. Denn die aktuelle LVO kennt zwar noch den Anwärter, kennzeichnet damit aber nur noch den FW-Angehörigen ohne TM 1 (übrigens steht in der aktuellen Version des Anhangs 1 zur LVO nix mehr von Modulen:-) Tschökes, Axel Solanka. | ||||
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