News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Probejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr) | 26 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 441779 | ||
Datum | 21.11.2007 21:05 MSG-Nr: [ 441779 ] | 10421 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Geschrieben von Henning Koch Da es ja hier um NRW geht: Der Wegfall der körperlichen oder geistigen Eignung rechtfertigt nicht den Ausschluss aus der Feuerwehr. Im Übrigen würde sich vermutlich bei einer solchen (vorgeschobenen) Argumentation schnell ein Gutachter finden, der das Gegenteil bescheinigt. Immerhin müssen da ja für alle Fw-Angehörigen (in vergleichbarer Position) die gleichen Anforderungen gelten. Damit, dass der formale Eintritt noch gar nicht erfolgt ist (Verpflichtung erst nach Probejahr)? Das dürfte in der Praxis ein häufig anzutreffendes Modell sein. Damit hat man dann ein Jahr lang eine feuerwehrfremde Person im Dienstbetrieb. Ohne Unfallversicherung, ohne Amtshaftung, ohne hoheitliche Befugnisse und ohne Verpflichtung, dienstliche Anordnungen zu befolgen. Ich sehe das etwas kritisch. Weiterhin müsste man auch nach dem Jahr die Ablehnung des Aufnahmegesuchs rechtlich haltbar begründen. Siehe unten! Dadurch, dass sich die Kommune aussuchen kann, wer für sie ihre Aufgaben erfüllt? Du willst sagen, die Kommune kann willkürlich jederzeit Angehörige der FF aus der Feuerwehr ausschliessen? Das beisst sich etwas mit dem Grundgesetz. Selbst bei der Auswahl von Neuaufnahmen sind rein willkürliche Entscheidungen IMO rechtlich nicht haltbar. Allerdings sind wir dann wieder bei der Frage, wann denn überhaupt die Aufnahme erfolgt, siehe oben! Gruß, Henning | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|