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1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaSchlaganfall Notarztindikation6 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz441487
Datum20.11.2007 19:22      MSG-Nr: [ 441487 ]5418 x gelesen
Infos:
  • 20.11.07 Stroke Angel
  • 20.11.07 Stellungnahme DBRD

  • Geschrieben von Alexander SuckerZweiter Kritikpunkt war aber, das in einigen Bundesländern (hier angegeben: Hamburg und Berlin) vom Rettungsdienst nicht automatisch ein Notarzt zur Meldung Schlaganfall mit geschickt wird.
    Das wurde von Frontal21 am 11.09.2007 bereits sehr bemängelt.

    Ok, Frontral21 war IIRC auch die Sendung, die forderte das die Feuerwehren in Deutschland andere Helme brauchen, weil die gängige Helmform bereits von der Wehrmacht getragen wurde.

    Geschrieben von Alexander SuckerWie wird das bei euch gehandhabt? Immer Notarzt mit zum Schlaganfall? Welche Maßnahmen werden durch diesen getroffen (nur auf den Schlaganfall bezogen) die nicht vom Rettungsassistenten getroffen werden könnten?

    Das ist von Bereich zu Bereich unterschiedlich.
    Ich kenne beide Systeme: Immer NA und "NA nur bei Bedarf (Bewustseinseintrübung oder Nachforderung durch RD-Personal).

    Wesentlicher Unterschied zwischen beiden Systemen ist IMO:
    Da, wo der großteil der Schlaganfälle ohne NA abgearbeitet wird, liegt die Entscheidung ob bei dem Patienten eine Lyse-Indikation/Möglichkeit vorliegt beim Rettungsassistenten. Dies ist grade da interessant, wo man nicht mindestens ein Krankenhaus mit einer entsprechenden Abteilung "um's Eck" hat.
    Für jeden Bereich sollte sich jedoch eine Entscheidungshilfe im Sinne einer Checkliste entwickeln lassen, die dem Rettungsassistenten diese Entscheidung sehr vereinfachen kann und nebenbei die Dokumentation erleichtert.


    Neben den Elementar- und Standardmaßnahmen (Lagerung, O2-Gabe, Monitoring, !BZ!, ...) sind diverse Invasive Maßnahmen denkbar.
    Für die Sicherung der Atemwege mittels Intubation wird man einen Notarzt brauchen genauso wie für eine möglicherweise notwendige Korrektur des Blutdruckes.
    Ob für die Anlage eines peripheren venösen Zuganges und ggf. i.v. Gabe von Glucose (bei Hypoglykämie) ein Arzt der zum Patienten kommt notwendig ist, und nicht ein Arzt zu dem der Patient kommt ausreichend ist, mag lokal sehr unterschiedlich sein.


    Man braucht nicht unbedingt zu zweit am Patienten zu arbeiten. Nach der ersten Untersuchung und der Erkenntnis, das der Zustand des Patienten momentan stabil ist, wird es meistens ausreichen, wenn eine Person die weiteren Maßnahmen ergreift und die zweite Person den Transport in den RTW vorbereitet.



    Manuel



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