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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr71 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz441296
Datum20.11.2007 10:24      MSG-Nr: [ 441296 ]29852 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Notstand - Mit Zwang in die Freiwillige Feuerwehr

  • Geschrieben von Lars Ballhause Alter ?
    - Beruf ?
    - früher Mitglied der FF ?

    Nein, die werden verpflichtet wenn Sie körperlich & geistig in der Lage sind am Feuerwehrdienst teilzunehmen.
    Ganz normale Aufnahmevoraussetzungen wie bei freiwilligen Eintritt in die Feuerwehr!
    Steht alles in den Brandschutzgesetzen der Länder geregelt.


    Ja, das ist mir klar. Ich meinte aber etwas anderes, vileicht hab ich mich was unglücklich ausgedrückt. ich versuchs noch mal.

    Angenommen du bekommst nach der ganzen Zwangsrekrutierungsaktion 25 oder meinetwegen 30 Leute zusammen die tauglich sind. Du brauchst aber minimum nur die hier mal genannten 18.

    - Welche werden jetzt "wieder heim geschickt"?
    - Nach welchen Kriterien werden sich ggf. die Besten rausgesucht?
    - Oder werden gar alle verpflichtet auch wenn ich dann über meinem Mindestbedarf bin.

    Gruß,
    Sebastian



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