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Fahrerlaubnisverordnung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKaum noch Kraftfahrer für Einsätze29 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio440883
Datum18.11.2007 18:47      MSG-Nr: [ 440883 ]8119 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Daniel RuhlandWenn es dann allerdings, wie hier wörtlich im Thread zu lesen, in Richtung "neuer EU-Führerschein" geht, überwiegt das Lachen ganz eindeutig. Was ist da neu dran, m.W. seit 1999 Fakt und schon zuvor, inzwischen mehr als 20 Jahre!, in Sicht gewesen.

Die der FeV zugrundeliegende EU-Richtlinie wurde am 24. August 1991 (also vor über 16 Jahren!) veröffentlicht. Die Fahrerlaubnisverordnung selbst wurde im Bundesgesetzblatt vom 18. August 1998 veröffentlicht und trat am 01. Januar 1999 in Kraft. In der amtlichen Begründung zur FeV wird ausdrücklich auf die erhöhten finanziellen Aufwendungen für die Gemeinden, Feuerwehren und Hilfsdienste hingewiesen.
Wer jetzt, 16 Jahre nach Veröffentlichung der Richtlinie und neun Jahre nach FeV, bemerkt, dass er ein Problem hat, sollte sich fragen ob er alles richtig gemacht hat.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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