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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEhrenamtl. Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr & Arbeitslosigkeit12 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)440657
Datum17.11.2007 14:48      MSG-Nr: [ 440657 ]5806 x gelesen

Geschrieben von Joachim ThieleDas mag sein, ich denke aber nicht, dass derjenige mit der Klage erfolg hätte. Ich meinte keine gerichtliche Klage, sondern Klage im Sinne von "Motzerei" ;-)
Geschrieben von Joachim ThieleOffensichtlich kamen die Arbeitszeiten mit den Arbeitszeiten die man üblicherweise im erlernten Beruf des Klägers hat, nicht in Konflikt. Woraus schließt du das (oder weist du's)?
Geschrieben von Joachim Thieleist im ganz überwiegendenden Teil der Bevölkerung die übliche Arbeitszeit NICHT zwischen 16:30 und 7:00. Nicht dazwischen, aber in den Randbereich gibt es doch einige Überschneidungen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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