| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ehrenamtl. Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr & Arbeitslosigkeit | 12 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 440657 | ||
| Datum | 17.11.2007 14:48 MSG-Nr: [ 440657 ] | 5806 x gelesen | ||
Geschrieben von Joachim Thiele Das mag sein, ich denke aber nicht, dass derjenige mit der Klage erfolg hätte.Ich meinte keine gerichtliche Klage, sondern Klage im Sinne von "Motzerei" ;-) Geschrieben von Joachim Thiele Offensichtlich kamen die Arbeitszeiten mit den Arbeitszeiten die man üblicherweise im erlernten Beruf des Klägers hat, nicht in Konflikt.Woraus schließt du das (oder weist du's)? Geschrieben von Joachim Thiele ist im ganz überwiegendenden Teil der Bevölkerung die übliche Arbeitszeit NICHT zwischen 16:30 und 7:00.Nicht dazwischen, aber in den Randbereich gibt es doch einige Überschneidungen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|