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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde Arbeiter | 26 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 440655 | ||
Datum | 17.11.2007 14:35 MSG-Nr: [ 440655 ] | 8353 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer sonstigen Rathausmitarbeitern Mein Arbeitgeber (große kreisangehörige Stadt in Norden von RLP) ist in Person des OB auf mich zugekommen und hat gefragt, ob ich nicht tagsüber mit der Feuerwehr meines Arbeitgebers ausrücken will, da ich ja ausgebildeter Feuerwehrmann wäre. Daraufhin habe ich mich mit der Wehrführung zusammengesetzt und bin jetzt seit gut einem Jahr Mitglied in zwei Feuerwehren. Einsätze währende der Arbeitszeit sind Arbeitszeit, Übungdienste, sonstige Tätigkeiten und alle anderen Einsätze sind mein "Privatvergnügen". Allerdings profitieren beide Seiten von dieser Tätigkeit. Da ich keinen Publikumsverkehr habe ist meine Abwesenheit auch nicht so tragisch. Publikumsintensive Bereiche bedürfen da evtl. einer Regelung. Allerdings sind im Moment in der Verwaltung auch nur zwei Feuerwehrangehörige tätig, der zweite Kamerad ist noch Azubi. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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