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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEhrenamtl. Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr & Arbeitslosigkeit12 Beiträge
AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW440651
Datum17.11.2007 14:30      MSG-Nr: [ 440651 ]5822 x gelesen

Im übrigen ergiebt sich eine Stundenentschädigung von 2,84?!!

Der Kläger hat 11St. Einsatz/Übung/Schulung geleistet und zusätzlich etwa 150St Bereitschaftszeit.


- Der Zensur zum Opfer gefallen -

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