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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ehrenamtl. Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr & Arbeitslosigkeit | 12 Beiträge | ||
| Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 440650 | ||
| Datum | 17.11.2007 14:26 MSG-Nr: [ 440650 ] | 5879 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Würde es hier nicht um Feuerwehr-, sondern um den Rettungsdienstbereich gehen, hätte schon längst jemand geklagt, dass diese hier praktizierte "Ehrenamtlichkeit" mögliche Arbeitsplätze verhindert. Das mag sein, ich denke aber nicht, dass derjenige mit der Klage erfolg hätte. Geschrieben von ---Sebastian krupp--- s gibt viele Arbeitsstellen, wo man zeitlich mit diesen Bereitschaftszeiten in Konflikt käme. Es geht aber nicht um "viele" Arbeitsstellen, sondern nur um den vorliegenden Fall. Offensichtlich kamen die Arbeitszeiten mit den Arbeitszeiten die man üblicherweise im erlernten Beruf des Klägers hat, nicht in Konflikt. Des Weiteren ist im ganz überwiegendenden Teil der Bevölkerung die übliche Arbeitszeit NICHT zwischen 16:30 und 7:00. Auch wenn es da natülich Berufe gibt wo dies der Fall wäre, Feuerwehr, RD, Schichtarbeiter (Selbstständige und Freiberuflicher sind nicht zu berücksichtigen). Aber das sind nicht die Regelfälle und offensichtlich gehörte der Kläger auch nicht zu einer der genannten Gruppen. Meiner Ansicht nach war die Entscheidung vorhersagbar... - Der Zensur zum Opfer gefallen - | ||||
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