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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde Arbeiter | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 440545 | ||
Datum | 16.11.2007 21:03 MSG-Nr: [ 440545 ] | 8220 x gelesen | ||
Geschrieben von Ploß Robert b. bei uns in Bayern gibts im FW Gesetz einen Passus zur Pflichtfeuerwehr, Kann es überall in D geben, hat mit diesem Thema aber nichts zu tun! Geschrieben von Ploß Robert warum sollte man einen "unwilligen" Gemeindearbeit nicht zum Dienst am Schlauch verpflichten? Weil man es nicht kann. Besteht das Arbeitsverhältnis bereits, kann der Arbeitgeber nicht vorschreiben was der Arbeitnehmer in der Freizeit macht. Wird man bei einer Neueinstellung bevorzugt weil man aktiv in der FF ist, so macht man es dann ja freiwillig. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | ||||
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