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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde Arbeiter | 26 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 440524 | ||
Datum | 16.11.2007 19:07 MSG-Nr: [ 440524 ] | 8603 x gelesen | ||
Geschrieben von Dan Braun die meisten Gemeinde schreiben in die Stellenausschreibung dass eine Mitgliedschaft in der FF vorausgesetzt wird zur Einstellung. Hallo Dan, bis vor 17 Jahren war die Bereitschaft, Dienst in unserer FF zu leisten, Pflicht für die Mitarbeiter des Bauhofs. Diese Bauhofmitarbeiter sind auch heute noch dabei. Nachdem 1990 ein anderer BGM gewählt wurde, änderte sich das radikal. Lt. Aussage des BGM kann er die Ausschreibung angeblich so nicht formulieren, dass neue Mitarbeiter im Bauhof zum Dienst in der FF verpflichtet werden. Außerdem müßten dann die Übungsstunden, die nach Feierabend geleistet werden, vergütet werden. Nach massiver Intervention unserer Feuerwehrführung wurden dann per Dienstanweisung einige Mitarbeiter des Bauhofs zum Dienst in unserer FF während der Arbeitszeit "verpflichtet". Enthalten in der Dienstanweisung ist aber keinerlei Verpflichtung, an Übungen teilzunehmen. Viel hilft uns das dann auch nicht, denn diese Kameraden sind zwar in Ortsfeuerwehren und haben einige Erfahrung im Brandeinsatz. Aber bei Einsätzen zur THL kann man sie eigentlich nur zum Absichern oder Absperren der Einsatzstelle verwenden. Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert) Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | ||||
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