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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGemeinde Arbeiter26 Beiträge
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.440520
Datum16.11.2007 19:03      MSG-Nr: [ 440520 ]8189 x gelesen

Geschrieben von Christi@n PannierDann hat der Arbeitgeber das auch zu bezahlen oder in Form von Freizeit auszugleichen.
Würde ich auch so sehen. Aber was ist, wenn die Tätigkeit bei einer FF Voraussetzung war, und der Arbeiter aufgrund seines nichterscheinens bei Übungen "aus dem aktiven Dienst entlassen wird"?


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm




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