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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde Arbeiter | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 440520 | ||
Datum | 16.11.2007 19:03 MSG-Nr: [ 440520 ] | 8189 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Dann hat der Arbeitgeber das auch zu bezahlen oder in Form von Freizeit auszugleichen. Würde ich auch so sehen. Aber was ist, wenn die Tätigkeit bei einer FF Voraussetzung war, und der Arbeiter aufgrund seines nichterscheinens bei Übungen "aus dem aktiven Dienst entlassen wird"? MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | ||||
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