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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Pflichtfeuerwehr | 71 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 440424 | ||
| Datum | 16.11.2007 12:45 MSG-Nr: [ 440424 ] | 29825 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen Häfner Sehe nur ich das so, oder wird es da bei insgesamt 70 Erwachsenen recht schnell eng? Denn wenn man wirklich freiwillig irgendwo mitmacht, umschifft man ja manche berufliche und private Hinderungshürde, ermöglicht manches. Als Zwangshelfer jedoch ist diese Bereitschaft doch wohl nahe Null? Die privaten und beruflichen Hinderungsgründe müssen schon erheblich sein, damit man da raus kommt. Ansonsten sollte man bei einer derart keinen Dorfgemeinschaft eines nicht vergessen. Wenn der Dienstverpflichtete nicht kommt und das Gebäude seiner Nachbarn abbrennt (und vorher bekannt war, daß der verpflichtete sich drücken will), was wird wohl mit dem Haus, dem Auto,... des Verpflichteten geschehen... Ich bei diesen Minisiedlungen eine Feuerwehr irgend wie für entbehrlich halte, wenn in der Nähe irgend eine andere einigermaßen leistungsfähige Einheit stationiert ist. Vielleicht sollte man da mal das betreffende Brandschutz-/ Feuerwehrgesetz überarbeiten... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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