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RubrikAusbildung zurück
ThemaBahnerden17 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY440406
Datum16.11.2007 12:03      MSG-Nr: [ 440406 ]7184 x gelesen

Geschrieben von Sascha TrögerDas würde dem widersprechen:

GUV-V A1, § 4:


Da verwurschtelst du zwei Sachen, die nix miteinander zu tun haben. Du zitierst hier die allgemeine UVV-Unterweisung. Diese muss in allen Wehren durchgeführt werden, unabhängig davon, ob diese Bahnerden im Angebot haben oder nicht.

Die DB sagt dazu:
Die Berechtigung zum Bahnerden verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit. Mit der Teilnahme an dieser Unterweisung wird die Berechtigung um zwei Jahre verlängert.

Quelle: www.db-training.de

Gruß
Peter



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