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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Bahnerden | 17 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 440406 | ||
| Datum | 16.11.2007 12:03 MSG-Nr: [ 440406 ] | 7184 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Tröger Das würde dem widersprechen: Da verwurschtelst du zwei Sachen, die nix miteinander zu tun haben. Du zitierst hier die allgemeine UVV-Unterweisung. Diese muss in allen Wehren durchgeführt werden, unabhängig davon, ob diese Bahnerden im Angebot haben oder nicht. Die DB sagt dazu: Die Berechtigung zum Bahnerden verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit. Mit der Teilnahme an dieser Unterweisung wird die Berechtigung um zwei Jahre verlängert. Quelle: www.db-training.de Gruß Peter | ||||
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