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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Bahnerden | 17 Beiträge | ||
| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 440394 | ||
| Datum | 16.11.2007 11:33 MSG-Nr: [ 440394 ] | 6845 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Peter Schmid IMO alle 2 Jahre. Das würde dem widersprechen: GUV-V A1, § 4: Unterweisung der Versicherten (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden. MkG Sascha | ||||
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