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RubrikAusbildung zurück
ThemaBahnerden17 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen440394
Datum16.11.2007 11:33      MSG-Nr: [ 440394 ]6845 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Peter SchmidIMO alle 2 Jahre.
Das würde dem widersprechen:

GUV-V A1, § 4:
Unterweisung der Versicherten
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.



MkG Sascha


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