| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Bahnerden | 17 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 440388 | ||
| Datum | 16.11.2007 11:01 MSG-Nr: [ 440388 ] | 6800 x gelesen | ||
Geschrieben von michael andrews Wer darf das Bahnerden unterweisen? Muss das ein DB - Angehöriger sein? Bei uns macht es der Notfallmanager. Muss aber wohl nicht unbedingt so sein. Das weiter oben verlinkte Dokument sagt dazu auf S. 15: Zum Bahnerden berechtigte Personen müssen als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) durch eine Elektrofachkraft für Oberleitungsanlagen (Efk) nachweislich erstmalig unterwiesen und in regelmäßigen Abständen fortgebildet werden. Gruß Peter | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|