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RubrikAusbildung zurück
ThemaBahnerden17 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY440388
Datum16.11.2007 11:01      MSG-Nr: [ 440388 ]6800 x gelesen

Geschrieben von michael andrewsWer darf das Bahnerden unterweisen? Muss das ein DB - Angehöriger sein?

Gibt es da rechtliche Vorgaben? Wo kann an das einsehen?


Bei uns macht es der Notfallmanager. Muss aber wohl nicht unbedingt so sein. Das weiter oben verlinkte Dokument sagt dazu auf S. 15:

Zum Bahnerden berechtigte Personen müssen als elektrotechnisch unterwiesene Person
(EuP) durch eine Elektrofachkraft für Oberleitungsanlagen (Efk) nachweislich erstmalig
unterwiesen und in regelmäßigen Abständen fortgebildet werden.


Gruß
Peter



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