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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Pflichtfeuerwehr | 71 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 440373 | ||
| Datum | 16.11.2007 08:03 MSG-Nr: [ 440373 ] | 29771 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marcus Pansing Ein Amtsarzt behandelt in aller Regel auch nicht. Daher brauche ich diese Art von Untersuchung wohl nicht angeben, bzw. eine Entbindung der Schweigepflicht vornehmen. Oder täusche ich mich?? Wenn dabei eine Diagnose gestellt wird, die Dich untauglich für den Feuerwehrdienst erscheinen läßt (und darum geht es ja hier), dann ist diese Untersuchung allemal aufschlußreich und der Arzt muß benannt werden. Schließlich muß da ja eine nicht unerhebliche Einschränkung vorliegen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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