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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Pflichtfeuerwehr | 71 Beiträge | ||
| Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 440372 | ||
| Datum | 16.11.2007 07:45 MSG-Nr: [ 440372 ] | 29921 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer Weil Du im Rahmen Deiner Obliegenheiten bei Abschluß des Vertrags alle Ärzte angeben mußt bei denen Du in Behandlung warst, diese von der Schweigepflicht entbinden mußt und alle Vorerkrankungen nennen mußt sowie ggf. eine ärztliche Untersuchung machen lassen mußt. Ich sehe das nicht so problematisch. Beim Amtsarzt ist man idR nur für eine Untersuchung (Diensttauglichkeit o.ä.) bzw. Diagnosestellung. Ein Amtsarzt behandelt in aller Regel auch nicht. Daher brauche ich diese Art von Untersuchung wohl nicht angeben, bzw. eine Entbindung der Schweigepflicht vornehmen. Oder täusche ich mich?? Viele Grüße Marcus Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | ||||
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