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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Pflichtfeuerwehr | 71 Beiträge | ||
| Autor | Patr8ick8 F.8, Neunkirchen / Saarland | 440254 | ||
| Datum | 15.11.2007 17:53 MSG-Nr: [ 440254 ] | 29832 x gelesen | ||
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Es ist mir schon klar, dass die Gemeinde hier nur ihre gesetzliche Pflicht erfüllt, in dem sie eine Pflichtwehr aufstellt. Der Gedanke an sich, mit solchen Mitteln Brandschutz und Hilfeleistung sicherzustellen, stammt noch aus einer Zeit, als die meisten Leute noch mehr "Obrigkeitshörigkeit" besaßen. Da hätte man sicher auch mit militärischem Drill und Drohungen eine halbwegs funktionierende Feuerwehr in Gang bekommen. Heute gibt es für diesen Fall so viele Schlupflöcher (gerade für die Art Personen, wie sie ja in dem Artikel schon angesprochen wurden), dass die Aufstellung mehr als schwierig werden wird. Und selbst wenn es gelingt, die 18 erforderlichen FWA zu verpflichten, sind die noch lange nicht einsatzfähig (Ausbildung, G26, ...). Daher mein Begriff "Alibimaßnahme". Was sollen "zwangsverpflichtete" FWA ohne Ausbildung und ohne Motivation erreichen? Wie wird eigentlich in der Zwischenzeit (bis die Leute ausgebildet sind) der Grundschutz sichergestellt? ======= Erfahrung nennt man die Summe all unserer Irrtümer. | ||||
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