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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 440164 | ||
Datum | 15.11.2007 13:49 MSG-Nr: [ 440164 ] | 153558 x gelesen | ||
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Geschrieben von Falk Schlüsener Also politische Werte sind die Hilfsfristen sicherlich nicht. Die Werte basieren ja auf wissenschaftliche Aussagen, wann z. B. eine Reanimation eines Menschen noch rechnerisch erfolgreich wäre Der Erreichungsgrad ist jedenfalls ein hochpolitischer Wert: wieviel Sicherheit kann sich die Gemeinde leisten. Die Wissenschaftlichkeit der Hilfsfristen ist m.E. auch nur begrenzt wahr. Es hängt doch sehr vom Zufall ab, wo an welcher Stelle eines Brandobjektes sich eine Person befindet und Rauch einatmet. Nimmt der gleich zu Beginn 4-5 tiefe Atemzüge, dann kommst Du mit 17 Minuten Reanimationsgrenze nicht hin. Nimmt man jetzt die Hilfsfristen und unterstellt eine angemessene Funktionsstärke nach AGBF, habe ich immer noch große Zweifel, dass die Person innerhalb von 17 Minuten einer Reanimation zugeführt werden kann. Wenn die Feuerwehr nach 10 Minuten (einschließlich Dispositionszeit) an der Einsatzstelle ankommt, den Einsatz aufbaut, ins zweite OG vorgeht und die 100 m² Wohnung durchsucht, den Patienten findet, die 80 kg Patient (das ist wenig!) aus der Wohnung zerrt und bis dahin nicht die 17 Minuten um sind, dann hat da aber jemand viel Glück gehabt! Vor allen Dingen darf sein herz-Kreislaufstillstand auch noch nicht allzu lange her sein, damit er dann noch reanimiert werden kann. Das es wichtig ist, dass die Feuerwehr so schnell wie möglich vor Ort ist, ist absolut richtig. Das mit der Reanimationsgrenze zu begründen, m.E. allerdings nicht ganz unproblematisch. Kurzum ist die Hilfsfrist m.E. zwar richtig und wichtig, die Begründung allerdings etwas schwach und sollte noch auf andere Tatsachen gestützt werden. Gruß Sven | ||||
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