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Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?)162 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW440159
Datum15.11.2007 13:38      MSG-Nr: [ 440159 ]153450 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Hünxe: Wut und ein mulmiges Gefühl
  • 09.11.07 RP vom 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 09.11.07 Rheinische Post 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 08.11.07 NRZ Dinslaken am 07.11.07
  • 08.11.07 Niederrhein-Gesetz
  • 07.11.07 Bericht RP Online

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  • Themengruppe:
  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Hi!

    Geschrieben von Falk SchlüsenerIn NRW wird die Hilfsfrist im § 17 Abs. 4 Satz des RettGNRW geregelt. Es obliegt der obersten Aufsichtsbehörde über die Eintreffzeiten zu entscheiden. Und die hält sich an die von der AGBF definierte Hilfsfrist.

    § 17 Abs. 4 RettG NRW regelt nicht die Hilfsfrist, sondern ist eine Weisungsermächtigung

    (4) Zur zweckmäßigen Erfüllung dieser Aufgaben dürfen
    die oberste Aufsichtsbehörde allgemeine und besondere Weisungen erteilen, um die gleichmäßige Durchführung der Aufgaben zu sichern. Hierzu gehören insbesondere Weisungen über Zahl, Standort, Bau, Betrieb und personelle Besetzung von Rettungswachen sowie Eintreffzeiten am Unfallort, über die sächliche und technische Ausstattung der Leitstellen, über die Farbgebung der Krankenkraftwagen und der Notarzt - Einsatzfahrzeuge, die einheitliche Dokumentation des Einsatzgeschehens, die einheitliche Kennzahlen - Berichterstattung und die einheitliche Kosten- und Gebührendarstellung im Rettungsdienst,


    Die Beweggründe für die Festlegung 5-8 Minuten in Städten und bis 12 Minuten auf dem Land (so früher) entstammten der Überlegung, wann bei einem Herz-Kreislaufstillstand eine irreversible Schädigung des Gehirns einsetzt. Das passiert nach ca. 4-6 Minuten (evtl. alte Zahlen). Da dies in der Fläche nicht einzuhalten ist, wurde ein Kompromiß gesucht und die oben genannten Zahlen angegeben. Heute wird es vielfach mit 10 Minuten angegeben.
    Das hat aber überhaupt nichts mit dem kritischen Wohnungsbrand zu tun und geht von ganz anderen Grundlagen aus (Reanimationsgrenze einer Person in einem verrauchten Raum).

    Die einzige Übereinstimmung sind die Kenngrößen: Eintreffzeit und Erreichungsgrad.
    Die Funktionsstärke spielt im Rettungsdienst in NRW bei der Individualversorgung keine Rolle, da die Fahrzeuge und deren Besetzung im Gesetz fest definiert ist (§§ 3 und 4 RettG NRW).

    Hier was zum Lesen Rettungsgesetz NRW ;-)

    Gruß
    Sven



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