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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | ||
Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 440081 | ||
Datum | 15.11.2007 08:06 MSG-Nr: [ 440081 ] | 153828 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer Vielleicht, vielleicht auch nicht. Dann kommt die Feuerwehr halt etwas später. Wie erwähnt hat jede Hilfsfrist in iher Anwendung nie das Ziel diese zu 100% zu erreichen. Ich kenne Berafspläne die i.d.R. von 95% unter gewöhnlichen Umständen ausgehen. Sagen wir es so. Es liegt in der Sicht des Betrachters, wie der Brandschutzbedarfsplan gesehen wird. Und in der BezReg Düsseldorf wird der Brandschutzbedarfsplan sehr konsequent beachtet, denn an der Genaugigkeit des Plans liegt z. T. auch die Ausnahmegenehmigung für Kommunen keine hauptamtlichen Kräfte zu schaffen. Geschrieben von Christian Fischer Ja und? Wenn der Keller unter Wasser steht ist entweder schon alles im Eimer, was empfinglich gegenüber Wasser ist, oder ich habe nur wasserfeste Sachen im Keller, dann ist es egal. Also mit dieser Einstellung hättest Du beim Brandeinsatz Amalia-Bibliothek schon komische Blicke auf Dich gezogen. Wenn ich Deine Aussage richtig interpretiere könnte man beim Brandeinsatz ja auch sagen. Das Feuer lodert schon, es sind ja nur Sachwerte. Also ist schon alles im Eimer. Geschrieben von Christian Fischer Oh doch. Außerdem sind das rein politisch definierte Werte, die man auch wieder ändern kann (was m.E. in nacher Zukunft auch geschehen wird, da zudem die Schutzzieldefinitionen der AGBF in irem Kern eben für Städte und da eben vor allem mit BFen und nich für das platte land mit seiner FF-Struktur gedacht waren). Also politische Werte sind die Hilfsfristen sicherlich nicht. Die Werte basieren ja auf wissenschaftliche Aussagen, wann z. B. eine Reanimation eines Menschen noch rechnerisch erfolgreich wäre. http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Clip_ihmage002.gif. Geschrieben von Christian Fischer Die Gemeinde hat ja einen Brandschutz sichergestellt. Provokant gesagt reicht es ja auch aus ein Feuerwehrfahrzeug in Ortsmitte hinzustellen. Damit hätte die Gemeinde den Brandschutz ja auch sichergestellt. Die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr kann die Kommune natürlich durchführen. Nur wenn die Kommune es macht, muss sie sich ja wieder mit der Problematik der "leistungsfähigen Ausrüstung" beschäftigen. Ob ein LF 16/12 ausreichend ist, müßte dann erneut untersucht werden. Vor allem wenn ein Gefährdungspotiential durch Getreide-, Tank- und Düngelager vorhanden ist. Geschrieben von Christian Fischer Du hast noch nie erlebt, wie schnell über die politische Schiene ein Bürgermeister Einfluss auf Entcheidungen einer Landesbehörde nehmen kann.... Da ich in einem Unternehmen arbeite, welches dem öffentlichen Dienst angegliedert ist. Erlebe ich fast täglich, wie die Politik reagiert. Vor allem wenn das Thema Finanzen betroffen ist. Nur sollte man überlegen, dass die Bezirksregierung keine rein politische, sondern eine verwaltungstechnische Behörde ist. Und die Einflussnahme durch das IM zwar gegegeben, aber auch anfechtbar ist. Des weiteren sind solche Einflussnahmen gern gesehene Artikel in den Zeitungen. Und der öffentliche Druck kann vor allem in Wahljahren doch recht brisant sein. Aber ganz davon ab muss ich ehrlich sagen, dass diese Thematik immer schwieriger wird. Daher finde ich es schon Klasse, dass man dieses Thema hier mal so richtig diskutieren kann. Viele Grüße Falk | ||||
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