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Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?)162 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg440080
Datum15.11.2007 07:25      MSG-Nr: [ 440080 ]153591 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Hünxe: Wut und ein mulmiges Gefühl
  • 09.11.07 RP vom 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 09.11.07 Rheinische Post 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 08.11.07 NRZ Dinslaken am 07.11.07
  • 08.11.07 Niederrhein-Gesetz
  • 07.11.07 Bericht RP Online

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  • Themengruppe:
  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Geschrieben von Falk SchlüsenerAuf einer starkbefahrenen Landstraße mit Lkw-Verkehr wirst Du mit Blaulicht und Martinshorn sicherlich nicht allzu schnell voran kommen.

    Vielleicht, vielleicht auch nicht. Dann kommt die Feuerwehr halt etwas später. Wie erwähnt hat jede Hilfsfrist in iher Anwendung nie das Ziel diese zu 100% zu erreichen. Ich kenne Berafspläne die i.d.R. von 95% unter gewöhnlichen Umständen ausgehen.
    Und dann sind das eben die 5% oder kein gewöhnlicher Umstand...


    Geschrieben von Falk SchlüsenerUnd da kommt es schon auf die Zeit an, z. B. wenn bei einem Haus der Keller überflutet wird wo evt. noch teure Möbel gelagert werden.

    Ja und? Wenn der Keller unter Wasser steht ist entweder schon alles im Eimer, was empfinglich gegenüber Wasser ist, oder ich habe nur wasserfeste Sachen im Keller, dann ist es egal.
    Und wenn ich eine zweistellige Anzahl an Einsatzstellen auf ein oder zwei Einsatzfahrzeuge habe kommt es ohnehin zu Verzögerngen. Da ist es dann egal, ob die Feuerwehr nach 2h, nach 4h oder nach 6h eintrifft. Diese Flächenlagen sind immer Ausnahmesituationen.


    Geschrieben von Falk SchlüsenerNatürlich können sie es rein rechnerisch, aber die Realität sieht doch bekanntlich anders aus. Des weiteren sehe ich diese Aussage recht merkwürdig an, denn wenn ich die Hilfsfristen nicht mehr so im Detail betrachten würde, bräuchten wir diese auch nicht mehr im Brandschutzbedarfsplan eintragen.

    Ja nun. Dennoch kenne ich bisher nur Bedarfspläne, in denen man nie von 100% Erreichung ausgeht.

    Geschrieben von Falk SchlüsenerEntweder ich gebe Hilfsfristen vor oder ich lasse es. Aber so ein hin und her geeiere geht wohl gar nicht.

    Oh doch. Außerdem sind das rein politisch definierte Werte, die man auch wieder ändern kann (was m.E. in nacher Zukunft auch geschehen wird, da zudem die Schutzzieldefinitionen der AGBF in irem Kern eben für Städte und da eben vor allem mit BFen und nich für das platte land mit seiner FF-Struktur gedacht waren).


    Geschrieben von Falk SchlüsenerWenn dem so wäre, dann hätte die Kommune die Einheit ja gänzlich schließen können. Aber der Gutachter hat ja gesagt, dass dies nicht möglich ist. Also ist hier die Kommune gefragt. Reagiert sie nicht, wird die Bezirksregierung reagieren. Und ich weiß, dass die BezReg Düsseldorf hier sehr genau darauf achtet, ob der leistungsfähige Brandschutz gewährleistet wird.


    Die Gemeinde hat ja einen Brandschutz sichergestellt.
    Notfalls dienstverpflichtet sie eben einen Teil der ausgetretenen Kräfte zwangsweise wieder. dann ist der Form auf dem papier Genüge getan. Und ein LF 16/12 reicht da als Fahrzeug allemal aus.



    Geschrieben von Falk SchlüsenerBedeutet nichts anderes als, dass die Bezirksregierung denen klare Vorgaben bzgl. des Brandschutzes geben kann. Und wird diese Weisung nicht durchgeführt, gibt es mit der Bezirksregierung ärger. Und hier hat die Kommunalpolitik gegenüber der Landespolitik das Nachsehen.


    Du hast noch nie erlebt, wie schnell über die politische Schiene ein Bürgermeister Einfluss auf Entcheidungen einer Landesbehörde nehmen kann....


    Damit wir uns nicht falsch verstehen. Ich vertrete in bestimmten Punkten auch die Meinung, daß die Kommunalpolitik wenn sie die Rahmenbedingungen nicht schafft eben sehen muß, daß sie selbst löscht.
    Aber dies im Wesentlichen wegen der geänderten Bezeichnung der Einheit und am Wegfall eines Fahrzeugs durchzuziehen ist m.E übertrieben. Knapp 30 Mann, 2 LF und einen MTW. Selbst wenn ich eine Besatzungsstärke von nur Sitzplatzzahl X 2 ansetze haben die zu wenig Personal. 1 LF mit der üblichen X 3 gibt ungefähr die bisherige Personalstärke wieder. Also ist das was da vorgesehen war nicht so fern ab vom Schuß.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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