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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | ||
Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 440067 | ||
Datum | 15.11.2007 00:16 MSG-Nr: [ 440067 ] | 153891 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Themengruppe: | ||||
Hi Sven hier mal ein Link zum Thema "Hilfsfristen aus dem Rettungsdienst" : http://www.rechnungshof-hessen.de/lmk/inhalt3.php3?year=2003&K1=7&K2=19 In NRW wird die Hilfsfrist im § 17 Abs. 4 Satz des RettGNRW geregelt. Es obliegt der obersten Aufsichtsbehörde über die Eintreffzeiten zu entscheiden. Und die hält sich an die von der AGBF definierte Hilfsfrist. siehe hier: http://www.feuerwehrmann.de/Informationen/Brandschutzbedarfsplan/5-AGBF-Schutzziele.htm Das der Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan unterschiedlich sind, war mir auch klar. Jedoch in der Thematik Hilfsfrist liegen diese gar nicht so weit auseinander. Viele Grüße Falk | ||||
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