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Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?)162 Beiträge
AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen440067
Datum15.11.2007 00:16      MSG-Nr: [ 440067 ]153891 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Hünxe: Wut und ein mulmiges Gefühl
  • 09.11.07 RP vom 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 09.11.07 Rheinische Post 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 08.11.07 NRZ Dinslaken am 07.11.07
  • 08.11.07 Niederrhein-Gesetz
  • 07.11.07 Bericht RP Online

    alle 10 Einträge im Threadcontainer anzeigen
  • Themengruppe:
  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Hi Sven

    hier mal ein Link zum Thema "Hilfsfristen aus dem Rettungsdienst" :
    http://www.rechnungshof-hessen.de/lmk/inhalt3.php3?year=2003&K1=7&K2=19

    In NRW wird die Hilfsfrist im § 17 Abs. 4 Satz des RettGNRW geregelt. Es obliegt der obersten Aufsichtsbehörde über die Eintreffzeiten zu entscheiden. Und die hält sich an die von der AGBF definierte Hilfsfrist.

    siehe hier:
    http://www.feuerwehrmann.de/Informationen/Brandschutzbedarfsplan/5-AGBF-Schutzziele.htm

    Das der Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan unterschiedlich sind, war mir auch klar. Jedoch in der Thematik Hilfsfrist liegen diese gar nicht so weit auseinander.

    Viele Grüße
    Falk



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