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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?)162 Beiträge
AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen440056
Datum14.11.2007 23:28      MSG-Nr: [ 440056 ]153773 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Hünxe: Wut und ein mulmiges Gefühl
  • 09.11.07 RP vom 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 09.11.07 Rheinische Post 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 08.11.07 NRZ Dinslaken am 07.11.07
  • 08.11.07 Niederrhein-Gesetz
  • 07.11.07 Bericht RP Online

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  • Themengruppe:
  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Geschrieben von Christian Fischer

    Vielleicht genau so?`

    Das glaube ich kaum. Auf einer starkbefahrenen Landstraße mit Lkw-Verkehr wirst Du mit Blaulicht und Martinshorn sicherlich nicht allzu schnell voran kommen. Gehen wir mal davon aus, dass Du mit dem Löschfahrzeug 90 km/h fährst (!!!). Rechnen wir es mal auf 8 km runter, wären es ca. 5 Minuten Fahrweg (bei freier Strecke im optimalsten Zustand). Bei Berufsverkehr hast Du natürlich Hindernisse, welche Dir evt. 3 Minuten Zeit rauben. Wären also 5 + 3 = 8 Minuten. Wenn Du noch vorher die Alarmierungszeit hinzur nimmst, mal 3 min angenommen. Wären es dann tatsächliche 11 Minuten. Jetzt stellt sich die Frage, wie viele einsatzfähige Leute hast Du auf dem Fahrzeug dabei?

    Geschrieben von Christian Fischer
    Solche Ereignisse sind nicht der Maßstab. Ob da ein Dach mehr oder weniger abgedeckt ist oder der Keller 4h länger unter Wasser steht ist mal egal. Da kommt es auf ein paar Stunden mehr oder weniger nicht an.

    Wieso sind solche Einsätze kein Maßstab? Diese Einsätze nehmen von Jahr zu Jahr zu. Oder-Flut, Elbe-Flut, Rhein-Hochwasser (übrigens mehrmals jährlich). Dann die Frühjahrs- oder Herbststürme. Die Wetterkapriolen sollte man nicht unterschätzen. Übrigens finde ich Deine Aussage recht interessant, weil die Feuerwehr ja nicht nur Leben sondern auch Sachwerte schützen sollte. Zumindest ist es mir in der Grundausbildung so beigebracht worden. Und da kommt es schon auf die Zeit an, z. B. wenn bei einem Haus der Keller überflutet wird wo evt. noch teure Möbel gelagert werden.


    Geschrieben von Christian Fischer
    Rein rechnerisch können sie es. Und auch sonst sollten wir uns in der Fläche von der sakrosankten Fixierung auf diese Minutenangaben verabschieden. Darüberhinaus gibt es immer auch Erreichungsgrade. Keine Hilfsfrist muß in 100% der Fälle erfüllt werden

    Natürlich können sie es rein rechnerisch, aber die Realität sieht doch bekanntlich anders aus. Des weiteren sehe ich diese Aussage recht merkwürdig an, denn wenn ich die Hilfsfristen nicht mehr so im Detail betrachten würde, bräuchten wir diese auch nicht mehr im Brandschutzbedarfsplan eintragen. Auch der Rettungsdienst könnte dann entspannter arbeiten. Entweder ich gebe Hilfsfristen vor oder ich lasse es. Aber so ein hin und her geeiere geht wohl gar nicht.

    Geschrieben von Christian Fischer
    Die Behörde wird den Bedarfsplan prüfen, Nachrechnen. Und wenn sie zum selben Ergebnis kommt wie die Stadtverwaltung, dann bleibt alles so wie es ist.

    Wenn dem so wäre, dann hätte die Kommune die Einheit ja gänzlich schließen können. Aber der Gutachter hat ja gesagt, dass dies nicht möglich ist. Also ist hier die Kommune gefragt. Reagiert sie nicht, wird die Bezirksregierung reagieren. Und ich weiß, dass die BezReg Düsseldorf hier sehr genau darauf achtet, ob der leistungsfähige Brandschutz gewährleistet wird.

    Geschrieben von Christian Fischer
    Darauf kannst Du lange warten. Das wird bestimmt nicht passieren. Schon aus politischen Gründen...

    Da sagt das FSHG was anderes aus.

    § 1 "Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden"

    Leistungsfähig bedeutet entsprechendes Arbeitsmaterial (Technik und PSA)

    4 "Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr."

    Bedeutet nichts anderes als, dass die Bezirksregierung denen klare Vorgaben bzgl. des Brandschutzes geben kann. Und wird diese Weisung nicht durchgeführt, gibt es mit der Bezirksregierung ärger. Und hier hat die Kommunalpolitik gegenüber der Landespolitik das Nachsehen.

    Viele Grüße
    Falk



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