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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 440052 | ||
Datum | 14.11.2007 23:19 MSG-Nr: [ 440052 ] | 153551 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino ob das heute auch noch so gesehen wird. Wäre aber eine Aufgabe für einen Verwaltungsjuristen. Viele Wehren liesen sich bei der Gebietsreform (1974?) so einiges "sichern", bevor sie dem Zusammenschluss mit anderen Gemeinden zustimmten. In der Opf. wollte sich eine Wehr vor einigen Jahren auch darauf berufen, dass ihnen bei der Gebietsreform schriftlich zugesichert wurde, dass die Wehr so lange bestehen bleibt, wie die Wehr das möchte (Zusammenschluss mit anderen nicht möglich). Als die Gemeinde beschlossen hat, dass man zwei Wehren zusammenlegt, klagte die Wehr. Hat ihr aber nicht geholfen. Der Richter meinte sinngemäß, dass diese Vereinbarung zum heutigen Zeitpunkt keine Gültigkeit mehr hat, und die Wehren wurden (in ein Gebäude) zusammengelegt. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | ||||
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