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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?)162 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW440049
Datum14.11.2007 23:10      MSG-Nr: [ 440049 ]153736 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Hünxe: Wut und ein mulmiges Gefühl
  • 09.11.07 RP vom 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 09.11.07 Rheinische Post 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 08.11.07 NRZ Dinslaken am 07.11.07
  • 08.11.07 Niederrhein-Gesetz
  • 07.11.07 Bericht RP Online

    alle 10 Einträge im Threadcontainer anzeigen
  • Themengruppe:
  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Hi!

    Geschrieben von Falk SchlüsenerWie Du sicherlich weißt, werden in NRW die Hilfsfristen aus dem Rettungsdienstgesetz herangezogen. Hier sind zwischen 8 - 10 Min veranschlagt.

    Nicht nur das ich verwundert bin, wie Du darauf kommst, dass für die Feuerwehr die Hilfsfristen des Rettungsdienstes gelten sollten, nein mir ist auch keine Hilfsfrist im Rettungsdienstgesetz bekannt. Rettungsdienstbedarfsplan und Brandschutzbedarfsplan sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Das fängt bereits damit an, dass der Brandschutzbedarfsplan von den Kommunen beschlossen wird, während der Rettungsdienstbedarfsplan vom Kreis kommt (in kreisfreien Städten anders!).

    Geschrieben von Falk SchlüsenerMal sehen, wie sich die Situation dort weiter entwickelt.
    Ja in der Tat. An hauptamtliche glaube ich allerdings nicht.

    Gruß
    Sven



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