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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 440049 | ||
Datum | 14.11.2007 23:10 MSG-Nr: [ 440049 ] | 153736 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
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Hi! Geschrieben von Falk Schlüsener Wie Du sicherlich weißt, werden in NRW die Hilfsfristen aus dem Rettungsdienstgesetz herangezogen. Hier sind zwischen 8 - 10 Min veranschlagt. Nicht nur das ich verwundert bin, wie Du darauf kommst, dass für die Feuerwehr die Hilfsfristen des Rettungsdienstes gelten sollten, nein mir ist auch keine Hilfsfrist im Rettungsdienstgesetz bekannt. Rettungsdienstbedarfsplan und Brandschutzbedarfsplan sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Das fängt bereits damit an, dass der Brandschutzbedarfsplan von den Kommunen beschlossen wird, während der Rettungsdienstbedarfsplan vom Kreis kommt (in kreisfreien Städten anders!). Geschrieben von Falk Schlüsener Mal sehen, wie sich die Situation dort weiter entwickelt. Ja in der Tat. An hauptamtliche glaube ich allerdings nicht. Gruß Sven | ||||
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