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Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?)162 Beiträge
AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen440046
Datum14.11.2007 22:57      MSG-Nr: [ 440046 ]153840 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Hünxe: Wut und ein mulmiges Gefühl
  • 09.11.07 RP vom 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 09.11.07 Rheinische Post 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 08.11.07 NRZ Dinslaken am 07.11.07
  • 08.11.07 Niederrhein-Gesetz
  • 07.11.07 Bericht RP Online

    alle 10 Einträge im Threadcontainer anzeigen
  • Themengruppe:
  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Geschrieben von Julian Holsing
    Ja und wenn die die Hilfsfrist einhält ist doch (rechtlich) alles im lot.

    Ne, denn die Einhaltung der Hilfsfrist ist ja nur ein Teil. Der andere Teil ist auch die Personalstärke beim Erstangriff. Und genau hier fangen doch die Probleme tagsüber an.

    Laut Wikipedia: "An der Hilfsfristvorgabe hat sich die konkrete Organisationsplanung (Standorte der Rettungs- und Feuerwachen, personelle und materielle Ausstattung) auszurichten, was wiederum wesentlich die Vorhaltekosten der Gefahrenabwehr bestimmt."

    Des weiteren:

    "Gemeinden legen in Brandschutzbedarfsplänen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten das anzustrebende Schutzziel und den dabei einzuhaltenden Erreichungsgrad fest. Überprüft werden diese Vorgaben von den Bundesländern. Da es keine bundesweit einheitlichen gesetzlichen Regelungen und Richtlinien gibt, haben die von der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) entwickelten Schutzzieldefinitionen für unterschiedliche Szenarien (Schadenereignisse) große Bedeutung als Richtschnur. Von besonderer Bedeutung ist das Schadensereignis ?kritischer Wohnungsbrand?, bei dem von Menschenleben in Gefahr in einer brennenden Wohnung ausgegangen wird. Neben rein zeitlichen Vorgaben zur Hilfsfrist werden dabei auch die erforderlichen Personalstärken für einen effektiven Einsatz sowie die nötige Eigensicherung festgelegt. Die meisten Brandschutzbedarfspläne halten sich eng an diese Vorgaben. Zusätzlich sollten besondere Gefährdungsbereiche berücksichtigt werden."

    Hier die grafische Darstellung nach AGBF http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Hilfsfrist3.png

    Daher ist die Einhaltung der Hilfsfrist mit nur einer Einheit beim Stichwort "kritischer Wohnungsbrand" oder ähnliche Stichwörter nicht ausreichend, sondern es gehören auch die entsprechenden Personalstärken dazu.

    Viele Grüße
    Falk



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