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Thema | Honorarzone für Feuerwehrgerätehaus nach HOAI | 10 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8N., Wickede (Ruhr) / NRW | 439808 | ||
Datum | 13.11.2007 22:26 MSG-Nr: [ 439808 ] | 8164 x gelesen | ||
Die HOAI ist neben der Honorarzone in der es auch jeweils einen Mindest- und Höchstsatz abhängig von der Gesamtbausumme gibt weiter gestaffelt. Die Leistung des Architekten wird in Leistungsphasen 1-9 differnziert. Grob Phase 1-3 Entwurf, 4+5 Genehmigungs- und Ausführungsplanung, 6-8 Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung und Abrechnung, 9 Dokumentation (soweit ich mich erinnern kann müsste diese Einteilung stimmen). Diese Leistungsphasen sind prozentual am Gesamtaufwand gewichtet. Leistungsphasen in denen nur wenig Arbeit erbracht werden muss werden mit einem entsprechend geringem Prozentsatz angesetzt. Oder Leistungsphasen fallen ganz weg, weil ein Entwurf flach fällt, da in Modulbauweise gebaut wird. So kann am Ende z.B. der Architekt nur 87% des Gesamthonorars bekommen. Dzau kommen in der Regel noch 5% Nebenkosten und die 19% MwSt. Grundsätzlich wird das Honorar vorher vertraglich vereinbart. Ist die Arbeitsauslastung der Planer im Umkreis eher gering, kann es sein, dass diese vielleicht auch für nur 75% Honorar und 3 % Nebenkosten tätig werden. Das ist aber vorher abzustimmen. Beste Grüße Stefan Neuhaus | ||||
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