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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVOL und DIN (und die Randprobleme...)11 Beiträge
AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW439705
Datum13.11.2007 15:18      MSG-Nr: [ 439705 ]5537 x gelesen

Hallo.

Ich versuche mit meinem bescheidenen Wissen zu helfen:

Die Vorgabe, bei jeder Bezugnahme immer den Zusatz"oder gleichwertig" hintenanzustellen, ist nicht ohne Grund gemacht worden. So soll den Bietern die Möglichkeit gegeben werden, die Gleichwertigkeit mit der bezuggenommenen Norm mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln nachweisen zu können. Dies trifft im übrigen nicht nur hier im der Bereich der VOL, sondern insb. auch im Bereich der VOB zu.
Um jedoch einen erheblichen Arbeitsaufwand bei der Leistungsbeschreibung zu vermeiden, kann allgemein vorangstellt werden, dass immer auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig" gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen werden. So ist zB auch in der ATV DIN 18299 im Absatz I des Abschnitts 0 ausdrücklich der Hinweis aufgenommen worden, dass auch ohne den Hinweis "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen werden können. Damit kannst Du Dir dann das dauernde Einfügen des Zusatzes sparen.

Die Gleichwertigkeit muss der jeweilige Bewerber nachweisen! Wenn sich aus dem erbrachten Nachweis des Bieters (Unterlagen) nicht schlüssig ergiebt, dass eine Gleichwertigkeit besteht, kann und darf nicht von einer Gleichwertigkeit ausgegangen werden.
Die Haftungsfrage ist damit wohl mitbeantwortet. Selbstverständlich muss die Gleichwertigkeit nachgewiesen worden sein. Ist diese nicht nachgewiesen, sprich durfte der Auftraggeber nicht davon ausgehen, dass eine Gleichwertigkeit gegeben war, ist dieser auch in der Haftung - vorausgesetzt die fehlende Gleichwertigkeit hat überhaupt zum Schadenergeinis geführt, hier wäre der Beweis zu erbringen, dass bei einm anderen, der Bezugsnorm entsprechenden Produkt der Vorfall nicht oder so nicht passiert wäre.

Die Fragestellungen 4-7 kann ich Dir leider nicht beantworten.


-Wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten.-


- Der Zensur zum Opfer gefallen -

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