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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaZurückzahlen des CE-Führerscheins! Ja oder nein??27 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen439528
Datum13.11.2007 08:50      MSG-Nr: [ 439528 ]10109 x gelesen

Hallo Sven,

gerade in Zeiten an denen auf dem Arbeitsmarkt auch ein Führerschein Klasse C1 oder C mal ein Einstellungskriterium sein kann ist es doch denkbar, dass eine Anzahl an Feuerwehrleuten oder Katastrophenschützern sich den Schein in der Feuerwehr erwirbt und dann eben die Flatter macht - und das vielleicht sogar mit Vorsatz.

Ich halte es unbedingt für Notwendig dem entgegen zu wirken, um möglichst vielen interessierten und engagierten Helfern auch den Erwerb der notwendigen Fahrerlaubnisklasse zu ermöglichen. Würden zahlreiche Führerscheine von der Kommune bezahlt und hinterher stünden doch nicht genügend Fahrer zur Verfügung so würde irgendwann sicher einmal jemand generell darüber nachdenken ein solche Finanzierung an ganz bestimmten Faktoren fest zu machen oder gar ganz einzustellen...

Mit unseren Katastrophenschützern läuft es genau so - es wird der Führerschein (bis zu einem bestimmten, normalerweise ausreichenden) Betrag bezahlt, man verpflichtet sich zu einer weiteren Mitwirkung um 5 Jahre (bei einigen deckt sich das dann mit der Verpflichtungszeit nach WPflG oder ZDG), wenn man früher ausscheidet zahlt man Anteilig zurück. Dabei ist die Anschauung der entsprechenden Faktoren unbedingt notwendig: So wird sicher keiner eine Rückzahlung verlangen wenn aus gesundheitlichen Gründen kein Dient mer geleistet werden kann. Und auch eine "Abtretung" des Anspruches an Dritte, etwa bei Wohnortwechsel und Eintritt in dortige Organisation, halte ich für möglich.

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers oder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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