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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zurückzahlen des CE-Führerscheins! Ja oder nein?? | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 439521 | ||
Datum | 13.11.2007 01:51 MSG-Nr: [ 439521 ] | 9951 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Horst Peterek Hierfür gibt es eindeutige Gerichtsurteile die besagen, dass diese Rückzahlungsforderung nicht rechtens ist, da sie für ihre Tätigkeit im Betrieb eine nötige Ausbildung haben mußten und der Betrieb dafür keine Rückerstattung erfordern kann. Auch diese Personen haben eine solche Vereinbarung mit dem Betrieb unterschrieben, jedoch hat es dem Betrieb nix geholfen! Du hast sicherlich auch die Urteilsnummern dieser Gerichtsurteile. Bindungsfristen von 1-3 Jahren sind in der Wirtschaft völlig üblich. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG sind einzelvertragliche Vereinbarungen grundsätzlich zulässig, wonach Ausbildungskosten, die der Arbeitgeber aufgewendet hat, vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen sind, wenn dieser das Arbeitsverhältnis vor Ablauf bestimmter Fristen beendet. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | ||||
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