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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zurückzahlen des CE-Führerscheins! Ja oder nein?? | 27 Beiträge | ||
Autor | Hors8t P8., Mühltal / Hessen | 439519 | ||
Datum | 13.11.2007 01:25 MSG-Nr: [ 439519 ] | 10087 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Frummet Florian Frummet, Köfering/Egglfing Generell hab ich schon mehrmals davon erfahren, daß solche Verträge eigentlich "Sittenwidrich" sind. Nein, nagelt mich nicht an dem Ausdruck fest! So wie es schon erwähnt wurde, ist es jedoch möglich, dass ich nach kurzer Zeit (1Tag oder auch drei Jahre) eine Änderung vollziehe und umziehen muß. Das konnte ich damals noch nicht wissen. Was ich aber weiß ist, daß es einige Personen gibt, die von ihrem Arbeitgeber vor Gericht gezogen wurden, weil sie eine Ausbildung gemacht haben, danach gekündigt haben und nun vom AG die Ausgaben zurück gefordert wurden. Leider hat der Arbeitgeber nix bekommen. Soll aber nicht dazu auffordern, "macht euren Führerschein, und danach die Sinnflut!" Denke, jedem dem Vorsatz nachgewiesen werden kann, hat auch sonst noch rechtliche Folgen zu tragen! So, weiter: Hierfür gibt es eindeutige Gerichtsurteile die besagen, dass diese Rückzahlungsforderung nicht rechtens ist, da sie für ihre Tätigkeit im Betrieb eine nötige Ausbildung haben mußten und der Betrieb dafür keine Rückerstattung erfordern kann. Auch diese Personen haben eine solche Vereinbarung mit dem Betrieb unterschrieben, jedoch hat es dem Betrieb nix geholfen! Was ich auch weiß, daß dies mehrfach bei WF eingetroffen ist, wonach die Mitarbeiter zu anderen Feuerwehren gewechselt sind. Heißt: Die WF wollte die Auslagen für die Ausbildung der Personen zurückfordern, obwohl sie die Ausbildung vorher von den Personen verlangt hat um ihren Job zu machen. Was ich jetzt nicht weiß, ob ich diese Probleme der WF'en auch mit den Führerscheinen der FF'en vergleichen kann!? Vielleicht muß man mal dort genauer nachforschen, bevor man sich hier die Köpfe wundredet | ||||
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