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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaZurückzahlen des CE-Führerscheins! Ja oder nein??27 Beiträge
AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen439519
Datum13.11.2007 01:25      MSG-Nr: [ 439519 ]10087 x gelesen

Geschrieben von Florian FrummetFlorian Frummet, Köfering/Egglfing
Datum:12.11.2007 18:46:48
Text:Servus Kameraden,

bei mir ergibt sich folgende Situation:
Ich bin Mitglied einer Stadtteil-Feuerwehr, die Stadt hat mir einen Großteil des CE-Führerscheines bezahlt mit der Voraussetzung das ich mich für eine bestimmte Zeit für den Dienst in der Feuerwehr verpflichten muss. Sollte ich davor aus der Fw austreten muss ich den Großteil zurückbezahlen! Da ich aber aus perönlichen Gründen aus dem Ort wegziehen musste habe ich jetzt ca. 6,5 km zum Gerätehaus und muss durch 2 Ortschaften durch, desweiteren bin ich aus beruflichen Gründen maximal nur am Wochenende zuhause (Bundeswehr)! Jetz stellt sich für mich die Frage ob es weiterhin sinnvoll ist in der Feuerwehr dienst zu tun. Alleine schon aus dem Grund der Sicherheit wegen der Anfahrt im Einsatzfall zum Gerätehaus!

Könnt ihr mir sagen ob es möglich ist aus der Fw auszutreten OHNE den Betrag ( ca 2000?) zurückzuzahlen.

Danke für die Antworten

Gruß
Flo


Generell hab ich schon mehrmals davon erfahren, daß solche Verträge eigentlich "Sittenwidrich" sind. Nein, nagelt mich nicht an dem Ausdruck fest!
So wie es schon erwähnt wurde, ist es jedoch möglich, dass ich nach kurzer Zeit (1Tag oder auch drei Jahre) eine Änderung vollziehe und umziehen muß. Das konnte ich damals noch nicht wissen.

Was ich aber weiß ist, daß es einige Personen gibt, die von ihrem Arbeitgeber vor Gericht gezogen wurden, weil sie eine Ausbildung gemacht haben, danach gekündigt haben und nun vom AG die Ausgaben zurück gefordert wurden. Leider hat der Arbeitgeber nix bekommen.

Soll aber nicht dazu auffordern, "macht euren Führerschein, und danach die Sinnflut!"

Denke, jedem dem Vorsatz nachgewiesen werden kann, hat auch sonst noch rechtliche Folgen zu tragen!

So, weiter:
Hierfür gibt es eindeutige Gerichtsurteile die besagen, dass diese Rückzahlungsforderung nicht rechtens ist, da sie für ihre Tätigkeit im Betrieb eine nötige Ausbildung haben mußten und der Betrieb dafür keine Rückerstattung erfordern kann. Auch diese Personen haben eine solche Vereinbarung mit dem Betrieb unterschrieben, jedoch hat es dem Betrieb nix geholfen!

Was ich auch weiß, daß dies mehrfach bei WF eingetroffen ist, wonach die Mitarbeiter zu anderen Feuerwehren gewechselt sind. Heißt: Die WF wollte die Auslagen für die Ausbildung der Personen zurückfordern, obwohl sie die Ausbildung vorher von den Personen verlangt hat um ihren Job zu machen.

Was ich jetzt nicht weiß, ob ich diese Probleme der WF'en auch mit den Führerscheinen der FF'en vergleichen kann!?
Vielleicht muß man mal dort genauer nachforschen, bevor man sich hier die Köpfe wundredet



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